Photovoltaik-Anlagen werden grundsätzlich vom Bund gefördert und sind abhängig von der Anlagenleistung. Die Wartefristen sind mittlerweile kurz. Für Stromspeicher werden vom Bund keine Fördergelder entrichtet.
Bei einer Heizungssanierung gibt es kantonal unterschiedliche Fördergelder. Es gilt das Prinzip: Weg von fossilen Energien – hin zu erneuerbaren Energien, damit Fördergelder gesprochen werden. Sollten Sie bereits ein Heizsystem haben, das mit erneuerbarer Energie betrieben wird, so werden keine Fördergelder entrichtet.