Profitieren Sie von der zusätzlichen Energieprämie Baselland
Zusätzliche Förderbeiträge für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer mit definiertem Einkommen und Vermögen.
Ab 1. Januar 2024 können Sie im Kanton Basellandschaft, zusätzlich zu den üblichen Förderbeiträgen, von einer zusätzlichen Energieprämie profitieren.
Als Gebäudeeigentümer:in mit einem definierten Vermögen und Einkommen (Gesamtvermögen von weniger als CHF 350‘000 und ein Einkommen von weniger als CHF 150‘000) profitieren Sie für nahezu alle energetischen Sanierungsmassnahmen 20% der Massnahmenspezifischen Investion, maximal jedoch CHF 25’000 pro Liegenschaft.
Die Förderbedingungen müssen erfüllt sein, damit der Anspruch geltend gemacht werden kann. Falls Sie die Energieprämie in Anspruch nehmen wollen, werden wir für Sie den Antrag beim Kanton einreichen. Der Kanton wird dann alle übrigen Schritte mit der dem Finanzamt einleiten.
Mehr zu dieser neuen Förderprämie erfahren Sie hier:
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