Photovoltaik-Anlagen werden grundsätzlich vom Bund gefördert und sind abhängig von der Anlagenleistung. Die Wartefristen sind mittlerweile kurz. Für Stromspeicher werden vom Bund keine Fördergelder entrichtet.
Bei einer Heizungssanierung und für thermischen Solaranlagen gibt es kantonal unterschiedliche Fördergelder. Es gilt das Prinzip: weg von fossilen Energien – hin zu erneuerbaren Energien, damit Fördergelder gesprochen werden. Sollten Sie bereits ein Heizsystem haben, das mit erneuerbarer Energie betrieben wird, so werden keine Fördergelder entrichtet.
Das Baselbieter Energiepaket entrichtet neu ab dem 1.1.2026 auch für folgende Bereiche Fördergelder:
- 1:1-Ersatz alter Wärmepumpen (Baujahr 1976–2005) → Förderung: 40 % der regulären Beiträge
- Energetische Betriebsoptimierungen von Wohngebäuden
- Regeneration von Erdwärmesonden
- Bonus für Photovoltaik, wenn sie mit einer Dach- oder Fassadensanierung kombiniert wird
- Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrfamilienhäusern
Näheres unter Baselbieter Energiepaket | News